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Umlagen-Reduzierung für Wärmepumpen
nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Sie betreiben eine Wärmepumpe? Dann gibt es gute Nachrichten – die Bundesregierung unterstützt Ihren Beitrag zur Energiewende mit der Senkung von zwei Preisbestandteilen Ihres Wärmepumpen-Tarifes: Umlagen und Netzentgelte.

Privilegierung für Wärmepumpen-Strom

Für den Strompreis Ihrer Wärmepumpe werden zwei staatlich festgelegte Umlagen reduziert: Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage werden auf null gesetzt (0,00 Cent pro Kilowattstunde). Diese beiden Umlagen betrugen im Jahr 2023 zusammen 0,948 Cent pro Kilowattstunde Ihres Wärmepumpen-Strompreises.

Die rechtliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).

Voraussetzungen für die Reduzierung der Umlagen

Damit die beiden Umlagen gemäß den Bestimmungen des EnFG tatsächlich reduziert werden können, muss die Europäische Kommission ihre Zustimmung erteilen.

Um nach der Genehmigung von der Reduzierung der Umlagen zu profitieren, müssen Sie folgende vier Bedingungen erfüllen:

  • Der Strom wird in einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe genutzt.
  • Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zähler an das Netz angeschlossen.
  • Sie sind kein Unternehmen, das als "in Schwierigkeiten" gilt*.
  • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche gegen Sie aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission, der die Unzulässigkeit einer Beihilfe und deren Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt feststellt.

 

*Ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ist gemäß § 2 Nr. 20 EnFG definiert als ein Unternehmen im Sinne der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014). Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

 

Fragen und Antworten zur Reduzierung von Umlagen für Wärmepumpen-Strom

Was ist die KWKG-Umlage?

Die KWKG-Umlage ist eine Abgabe, die Verbraucher für den Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlagen zahlen. KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme, was zu einer effizienteren Nutzung von Brennstoffen und einer Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen führt. Um die Betreiber solcher Anlagen zu unterstützen und den Ausbau dieser umweltfreundlichen Technologie zu fördern, erhalten sie einen gesetzlich festgelegten Zuschlag für den erzeugten Strom. Die Kosten für diesen Zuschlag werden auf alle Stromverbraucher umgelegt, was als KWKG-Umlage bezeichnet wird. Diese Umlage ist im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geregelt.

Was ist die Offshore-Umlage?

Die Offshore-Umlage ist eine Abgabe, die Stromverbraucher zur Unterstützung des Ausbaus und Betriebs von Offshore-Windparks zahlen. Offshore-Windparks sind Windkraftanlagen, die auf dem Meer errichtet werden und eine wichtige Rolle bei der Erzeugung erneuerbarer Energie spielen.

Diese Umlage deckt die Kosten für den Anschluss der Offshore-Windparks an das Stromnetz und für mögliche Entschädigungen bei Verzögerungen oder Störungen im Netzanschluss. Ähnlich wie andere Umlagen wird die Offshore-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt und ist in den Stromrechnungen enthalten. Die rechtlichen Grundlagen und Details zur Offshore-Umlage sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und weiteren relevanten Gesetzen geregelt.

Ist die Senkung der beschrieben Umlagen bereits beschlossen und wird der Strompreis meiner Wärmepumpe in jedem Fall gesenkt? 

Die tatsächliche Senkung der aufgeführten Umlagen ist von einer noch ausstehenden Genehmigung der Europäischen Kommission im Bereich Beihilferecht abhängig. Obwohl diese Genehmigung noch aussteht, erfordern die gesetzlichen Regelungen des EnFG, dass Sie die erforderlichen Angaben bereits jetzt einreichen. Ein Warten auf die Genehmigung der Europäischen Kommission ist nicht möglich, wenn Sie die vollständige Umlagen-Senkung erhalten möchten, die Ihnen eventuell zusteht.

Auch wenn die Genehmigung erteilt wird und Sie alle Voraussetzungen für die Privilegierung erfüllen, können wir die Preisreduzierung für Ihren Vertrag erst dann weitergeben, wenn der Netzbetreiber die entsprechenden Umlagen nicht mehr an uns weiterberechnet.

 

 

 

 

Im Falle von Veränderungen bei den Voraussetzungen - was muss ich tun?

Sofern sich bei Ihnen Veränderungen ergeben sollten und hierdurch die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Dabei müssen Sie auch den Zeitpunkt benennen, zu dem die Veränderung eingetreten ist. Teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte unter mit.

 

 

 

 

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