Schlichtungsstellen und Streitbeilegung
Schlichtungsstellen und Streitbeilegung
Sie haben sich über etwas geärgert? Nehmen Sie bitte Kontakt auf. Die Stadtwerke Herne nehmen Ihre Wünsche und konstruktive Kritik ernst und nutzen diese zur stetigen Serviceoptimierung.
95 % zufriedene Kunden der Stadtwerke Herne
Am Rest? Arbeiten wir dran!
Schlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten
Wie funktioniert’s? Die Voraussetzung einer Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG: Nach Kontaktaufnahme des Verbraucherservice der Stadtwerke Herne wurde keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden. Danach können Sie die Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragen. Die Stadtwerke Herne sind zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Kontakte zur Streitbeilegung
Schlichtungsstelle Strom und Gas
Postadresse | Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstraße 133 10117 Berlin |
Telefon | 030 2757240-0 |
Fax | 030 2757240-69 |
Internet | www.schlichtungsstelle-energie.de |
info@schlichtungsstelle-energie.de |
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung.
Postadresse | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice |
Postfach | 80 01 531 05 Bonn |
Telefon |
0228 141516 Mo. - Fr. von 9 Uhr bis 15 Uhr |
Telefax | 030 22480-323 |
verbraucherservice-energie@bnetza.de |
Online-Streitbeilegung
Wie funktioniert’s? Sie haben gemäß Art. 14 ODR-VO die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Streitbeilegung Fernwärme
Wie funktioniert’s? Zur Beilegung von Streitigkeiten zu Verbraucherverträgen im Bereich Fernwärme, kann gemäß §§ 36, 37 VSBG ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle beantragt werden. Voraussetzung: Nach Kontaktaufnahme des Verbraucherservice der Stadtwerke Herne wurde keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden.
Kontakt zur Streitbeilegungen Fernwärme
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Postadresse |
Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V. 77694 Kehl am Rhein |
Telefon | 07851 795 79 40 |
Fax | 07851 795 79 41 |
Internet | www.verbraucher-schlichter.de |
mail@universalschlichtungsstelle.de |
Gasgerätewartung
Die Stadtwerke Herne AG sind gesetzlich nicht verpflichtet hinsichtlich der Wartungsverträge von Gasgeräten an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nehmen daher an solchen Schlichtungsverfahren nicht teil.
PV-Anlagen
Die Stadtwerke Herne AG sind gesetzlich nicht verpflichtet, hinsichtlich des Abschlusses von Kauf-, Betriebsführungs-, Planungs-, Errichtungs- und Pachtverträgen über PV-Anlagen an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nehmen daher an solchen Schlichtungsverfahren nicht teil.
Submetering und Heizkostenabrechnung
Die Stadtwerke Herne AG sind gesetzlich nicht verpflichtet, hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen über die Ausstattung mit Geräten auf Mietbasis, Datenübermittlung und Abrechnungsdienstleistungen an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nehmen daher an solchen Schlichtungsverfahren nicht teil.
Kaufverträge über Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen
Die Stadtwerke Herne AG sind gesetzlich nicht verpflichtet, hinsichtlich des Abschlusses von Kaufverträgen über Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nehmen daher an solchen Schlichtungsverfahren nicht teil.