Förderprogramm
2024Unser Förderprogramm 2024
Wir unterstützen Ihren Kauf! Auch in 2024 unterstützen wir Sie beim Kauf energieeffizienter Produkte in fünf Bereichen:
- Wärmeerzeugung
- E-Mobilität
- Solar
- Haushalt
- Beleuchtung
1. Förderregelungen für Wärmeerzeugungsanlagen (1,2) | |
Bei der Erneuerung der Heizungsanlage aus dem Stadtwerke-SMART-TEC-Portfolio (Kauf, Pacht, Contracting) fördern wir Sie mit | 200,00 € |
Privatkunden der Stadtwerke erhalten bei der Anschaffung von mindestens drei elektronischen Heizkörperthermostaten eine Förderung | 50,00 € |
2. Förderregelungen für E-Mobilität (2) | |
Bei der Anschaffung einer Ladeinfrastruktur für E-Mobilität aus dem SMART-TEC-Portfolio (Kauf, Pacht, Contracting) erhalten Sie | 150,00 € |
3. Förderregelungen für Photovoltaikanlagen (2) | |
Bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage ab 3 kWp aus dem SMART-TEC-Portfolio (Kauf, Pacht, Contracting) erhalten Sie eine Förderung von | 100,00 € |
4. Förderregelungen für Haushaltsgeräte (2,4,5) | |
Privatkunden der Stadtwerke erhalten bei der Anschaffung eines Kühl- oder Gefrierschrankes, einer Waschmaschine, eines Wäschetrockners oder einer Geschirrspülmaschine der Effizienzklasse A und B eine Förderung. |
40,00 € |
Privatkunden der Stadtwerke erhalten bei der Anschaffung eines TV-Gerätes der Effizienzklasse A und B eine Förderung. |
30,00 € |
5. Förderregelungen für „LED-Beleuchtung“ (3,4,5) | |
Privatkunden der Stadtwerke erhalten bei der Anschaffung von LED-Leuchtmitteln der Effizienzklasse A und B eine Förderung für maximal 8 Leuchtmittel | 2,50 € |
1 | Sofern der Bezug von Erdgas vor Ablauf der Bindungsdauer von 2 Jahren beendet wird, ist der Zuschussnehmer zur sofortigen Rückzahlung der gesamten ausgezahlten Fördermittel verpflichtet.
2 |Sofern die Stromlieferung durch die Stadtwerke Herne vor Ablauf der Bindungsdauer von 2 Jahren beendet wird, so ist der Zuschussnehmer zur sofortigen Rückzahlung der gesamten ausgezahlten Fördermittel verpflichtet.
3 | Sofern die Stromlieferung durch die Stadtwerke Herne vor Ablauf der Bindungsdauer von einem Jahr beendet wird, so ist der Zuschussnehmer zur sofortigen Rückzahlung der gesamten ausgezahlten Fördermittel verpflichtet.
4 | Bedingung: Gilt nur durch Anschaffung bei einem Händler im Stadtgebiet Herne im Kalenderjahr 2024.
5 | Eine Förderung wird pro Stromlieferungsvertrag der Stadtwerke Herne gewährt. Eine erneute Förderung ist erst nach Ablauf der Bindungsfrist möglich. Lieferverträge für die Allgemeinstromversorgung sind ausgenommen.
Jetzt Förderung beantragen
Füllen Sie unser Formular aus und halten Sie folgende Daten bereit:
- Vertragskontonummer für die Gutschrift
- Zugehöriger Name der Vertragskontonummer
- Rechnung als Foto oder Scan
Wichtig!
Die Auszahlung der Förderung erfolgt über die nächste Jahresendabrechnung des angegebenen Vertragskontos. Bei Erreichen der Obergrenzen
behalten wir uns eine vorzeitige Schließung des Förderprogrammes 2024 vor.