Energieausweis
Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Ihr HausJetzt mit wenigen Klicks Energieausweis online erstellen
Immobilienbesitzer sind per Gesetz verpflichtet, Mietern oder Käufern einen Energieausweis vorzulegen, der Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt.
Den „Perso fürs Haus“ gibt es in zwei Varianten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide sind zehn Jahre gültig.
Im Folgenden erklären wir Ihnen die Unterschiede und wie Sie Ihren Energieausweis bestellen können.
Wenn Sie schon wissen, welche Variante Sie benötigen, können Sie hier Ihren Engergieausweis bestellen.
Verbrauchsausweis für Wohngebäude
Basiert auf Energieverbräuchen Ihres Gebäudes
- 10 Min Erstellungszeit
- Heizkostenabrechnung von 3 Jahren erforderlich
- Auslieferung innerhalb 48 h
- GEG konform - 10 Jahre gültig
Preis: 79,00 €
Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Basiert auf Energieverbräuchen Ihres Gebäudes
- 10 Min Erstellungszeit
- Heizkostenabrechnung von 3 Jahren erforderlich
- Auslieferung innerhalb 48 h
- GEG konform - 10 Jahre gültig
Preis: 99,00 €
Bedarfsausweis für Wohngebäude
Basiert auf der Beschaffenheit Ihres Gebäudes
- 30 Min Erstellungszeit
- Angaben zu Gebäudeflächen nötig
- Auslieferung innerhalb 48 h
- GEG konform - 10 Jahre gültig
Preis: 129,00 €
Welcher Ausweis für Ihr Haus?
Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs erstellt. Basis hierfür sind die Heizkostenabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren.
Der Bedarfsausweis hingegen zählt die energetischen Kennwerte des Hauses auf, zum Beispiel die Dämmung der Fassade, den Dichtewert der Fenster, die Effizienz der Heizungsanlage etc., unabhängig von dem Heizverhalten der Vorbesitzer oder -mieter sowie der Witterung.
Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für Häuser
- mit bis zu vier Wohnungen
- für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde
- die nicht den energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen
Für alle anderen Häuser besteht die freie Wahl zwischen dem günstigeren Verbrauchsausweis und dem aufwendiger zu erstellenden Bedarfsausweis.
Kein Energieausweis muss ausgestellt werden für Gebäude
- die nicht verkauft oder neu vermietet werden sollen
- mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche
- die unter Denkmalschutz stehen
Haben Sie noch Fragen? Unsere FAQs
Welche Unterlagen benötige ich für einen Energieausweis?
Um einen Energieausweis für ein Gebäude online zu erstellen, sind je nach Art des Energieausweises unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Es gibt drei Haupttypen von Energieausweisen: den Bedarfsausweis für Wohngebäude, den Verbrauchsausweis für Wohngebäude und den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.
Um den Energieausweis für Ihr Haus online zu erstellen und anzufordern, ist es erforderlich, alle relevanten Daten vollständig zu erfassen. Nach der Dateneingabe erfolgt eine Überprüfung auf Plausibilität, um sicherzustellen, dass die Informationen korrekt sind.
Bedarfsausweis für Wohngebäude:
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises auf Bedarfsbasis für Wohngebäude benötigen Sie:
- Gebäudeabmessungen: Länge, Breite, Raumhöhen, Fensterflächen, Dämmstärke
- Technische Ausstattung: Typ, Alter und Größe des Heizkessels und Warmwasserspeichers
- Fotos: Digitale Fotos des Gebäudes und modernisierter Außenbauteile im JPG- oder PNG-Format
- Baubeschreibung: Falls vorhanden, um alle Gebäudedaten zu erfassen
Verbrauchsausweis für Wohngebäude:
Für einen Verbrauchsausweis auf Verbrauchsbasis für Wohngebäude sind folgende Daten erforderlich:
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Abrechnungsjahre
- Wohnfläche: Angaben finden sich in der Heizkostenabrechnung oder Baubeschreibung
- Baujahr der Heizungsanlage: Entnehmbar aus dem Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers
- Optionales Foto des Gebäudes im JPG- oder PNG-Format
Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Für einen Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude benötigen Sie:
- Heiz- und Stromkostenabrechnungen der letzten drei Abrechnungsjahre
- Flächenangaben: Aus der Heizkostenabrechnung oder Baubeschreibung
- Baujahr der Heizungs- und Klimaanlage/Lüftungsanlage
- Fotos: Digitale Fotos des Gebäudes und modernisierter Außenbauteile im JPG- oder PNG-Format
Welchen Online-Energieausweis benötige ich mein Haus?
Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis: Basiert auf tatsächlichen Energieverbrauchsdaten
Bedarfsausweis: Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes
Die Datengrundlage der Beurteilung unterscheidet sich hierbei. Daher können die Kennwerte beider Ausweisarten bei der gleichen Immobilie voneinander abweichen
Unterschiede zwischen den Ausweisarten
Die Kennwerte können bei der gleichen Immobilie voneinander abweichen. Der Bedarfskennwert ist dabei meist höher als der Verbrauchskennwert und gilt als verlässlicher bei Verkaufsverhandlungen.
Wahlfreiheit zwischen den Ausweisarten besteht in vielen Fällen, unter anderem bei:
- Nichtwohngebäuden
- Bestehenden Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten
- Wohngebäuden mit max. 4 Wohneinheiten unter bestimmten Bedingungen (Entweder, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, oder
(bei älteren Gebäuden mit Bauantrag vor 1. November 1977), wenn sie bei Fertigstellung oder
nach einer Modernisierung mindestens die energetischen Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) vom 11. August 1977 erfüllen)
Eine Pflicht zum Bedarfsausweis gilt für:
- Neubauten
- Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten (mit Ausnahmen)
Ausnahmen von der Energieausweispflicht gelten für:
- Baudenkmäler
- Gebäude in denkmalgeschützten Bereichen
- Immobilien unter 50 m² Nutzfläche
- Nicht regelmäßig genutzte/geheizte Gebäude
- Gebäude mit spezieller Nutzung (z.B. Stallungen)
Ist es eine Pflicht für mich, einen Online-Energieausweis/Energiepass für mein Haus zu erstellen?
Seit 2008 müssen alle Häuser und Wohnungen, die auf dem Immobilienmarkt angeboten werden, einen Energieausweis besitzen. Miet- und Kaufinteressenten haben das Recht, diesen Ausweis einzusehen.
Für Neubauten besteht die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises seit 1995, wobei die Ausstellung durch die jeweiligen Bundesländer geregelt wird.
Für Nichtwohngebäude gilt diese Pflicht seit dem 1. Juli 2009, allerdings nur bei wesentlichen Änderungen, Verkauf oder Neuvermietung.
Im Laufe der Zeit hat sich der Energieausweis weiterentwickelt. Die Verbraucherzentrale bietet Unterstützung beim Vergleich der verschiedenen Ausweisarten.
Worin unterscheidet sich der Energieausweis auf Bedarfsbasis (Bedarfsausweis) von dem Energieausweis auf Verbrauchsbasis (Verbrauchsausweis)?
Arten von Energieausweisen
Es gibt zwei Haupttypen von Energieausweisen für bestehende Gebäude: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Hauptunterschied liegt in der Berechnungsmethode der energetischen Qualität des Gebäudes.
Verbrauchsausweis
- Berechnungsgrundlage: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren, bereinigt um klimatische Einflüsse.
Vorteile:
- Kostengünstiger aufgrund des geringeren Aufwands.
- Bietet eine Analyse des tatsächlichen Energieverbrauchsverhaltens.
Nachteile:
- Keine detaillierte Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
- Modernisierungseffekte können erst nach drei Heizperioden abgebildet werden.
Einschränkungen: Nicht möglich für Neubauten, Gebäude mit bestimmten Heizsystemen oder bei häufigem Leerstand.
Bedarfsausweis
- Berechnungsgrundlage: Berechnung des jährlichen Energiebedarfs basierend auf physikalischen Eigenschaften des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten.
Vorteile:
- Unabhängig vom Nutzerverhalten durch standardisierte Annahmen.
- Liefert detaillierte Modernisierungsempfehlungen.
Nachteile:
- Höhere Kosten aufgrund des größeren Aufwands.
- Keine Bewertung des tatsächlichen Energieverbrauchs.
Einschränkungen: Der Bedarfsausweis kann nicht erstellt werden, für Gebäude mit mehr als 25 Wohneinheiten oder komplexen Grundrissen (z.B.: Gebäude mit rechteckigen oder l-förmiger Grundriss, Gebäude mit Schwimmbädern oder Gebäude mit mehreren Heizsystemen (Ausnahme: Gebäude mit Zentralheizung und Zusatzheizungen decken weniger als zehn Prozent des Heizwärmebedarfs, ist die Ausstellung trotzdem möglich).
Wahl der Ausweisart
- Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Baujahr vor 1978 ist nur der Bedarfsausweis möglich.
- Für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen oder Baujahr 1978 oder später kann zwischen beiden Ausweisarten gewählt werden.
Beide Ausweise nutzen das gleiche Formular und enthalten Vergleichswerte zur Energieeffizienz. Seit Mai 2014 werden sie zusätzlich anhand der Energieeffizienzklassen A+ bis H bewertet. Die Verbraucherzentrale bietet Unterstützung beim Vergleich der verschiedenen Ausweisarten.
Ab wann brauche ich einen neuen Online-Energieausweis?
Gültigkeit und Erneuerung:
- Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig.
- Vorzeitige Erneuerung ist nur nötig bei größeren Änderungen am Gebäude (z.B. Wärmedämmung, Erweiterung der Nutzfläche).
Bedarfsausweise können nach einer Modernisierung leicht aktualisiert werden. Verbrauchsausweise benötigen drei neue Heizperioden für eine Aktualisierung, nach einer Modernisierung.
Inhalt und Bedeutung eines Ausweises:
- Dokumentiert und bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes.
- Enthält Informationen zur Energieeffizienz und möglichen Energiekosten.
- Eine Farbskala zeigt den Energieverbrauchswert pro Quadratmeter. Grün steht dabei für einen geringen Energieverbrauch und Rot zeigt an, dass die Energiekosten gesenkt werden sollten.
- Seit 2014 enthält der Energieausweis auch Modernisierungsempfehlungen und Energieeffizienzklassen (A+ bis H).
Vorteile
- Erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit für Mieter und Käufer.
- Motivation für Eigentümer zur Energieverbrauchssenkung durch Modernisierungsempfehlungen
- Nachweis guter Energiebilanz können Vorteile auf dem Immobilienmarkt für energieeffiziente Gebäude liefern
Einschränkungen
- Keine exakte Prognose zukünftiger Energieverbräuche und -kosten, lediglich eine Orientierung zur Einordnung (z.B.: Faktoren wie Witterung können einen starken Einfluss nehmen)
- Gilt für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen.
- Externe Faktoren (Witterung, Nutzerverhalten) beeinflussen den tatsächlichen Verbrauch.
Muss ich laut Gesetz einen Energieausweis erstellen?
Am 01.11.2020 trat das GEG in Kraft mit einer Übergangsfrist zum 01.05.2021. Seitdem gelten folgende Änderungen für die Erstellungen eines Energieausweises:
- Anpassung der Formulare: Aufnahme zusätzlicher Informationen zu Klima- und Lüftungsanlagen
- Neue Pflicht zur Gebäudebegehung: Für Modernisierungsempfehlungen muss das Gebäude begangen werden. Alternative: Nachweis des energetischen Zustands durch Fotos
Wichtige Änderungen durch die EnEV 2014:
- Stärkere Bedeutung bei der Immobiliensuche: Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse (A+ bis H) in gewerblichen Immobilienanzeigen und bei älteren Ausweisen: Angabe des Energiekennwerts
- Erweiterte Vorlagepflichten: Unaufgeforderte Vorlage bei Besichtigungen und die Aushändigung bei Vertragsabschluss (Original oder Kopie)
Neue Pflichten für Eigentümer und Verwalter:
- Eigentümergemeinschaften müssen Energieausweise auf eigene Kosten erstellen
- Aushangpflicht in bestimmten öffentlichen und nicht-öffentlichen Gebäuden (z.B. Gebäude mit starkem Publikumsverkehr, Hotels, Restaurants, Banken und größeren Geschäften)
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Transparenz und Bedeutung von Energieausweisen im Immobilienmarkt zu erhöhen und den Verbraucherschutz zu stärken. Die Einhaltung der Energieausweispflicht kann auch künftig auf Länderebene kontrolliert werden.
Was sagt die Energieklasse auf dem Energieausweis aus?
Die Energieeffizienzklassen für Gebäude kategorisieren Immobilien basierend auf Baujahr, Bauweise und Zustand, um deren Energieverbrauch und Effizienz zu bewerten. Eine höhere Energieeffizienz wird in der Regel bei Gebäuden erreicht, die über moderne Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Fenster und Türen verfügen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland legt Standards fest, um die Energieeffizienz von Wohn- und Bürogebäuden zu verbessern.
Energieeffizienzklassen im Überblick:
A+: Sehr niedriger Energiebedarf (<30 kWh/(m²a)); Kosten <2 €/m²; entspricht KfW-Standard „Energiesparhaus 40“.
A: Niedriger Energiebedarf (30-50 kWh/(m²a)); Kosten 2 €/m²; „KfW 55-Haus“.
B: Moderater Energiebedarf (50-75 kWh/(m²a)); Kosten 3 €/m²; „KfW-Energiesparhaus 60“.
C: Durchschnittlicher Energiebedarf (75-100 kWh/(m²a)); Kosten 4 €/m².
D: Energiebedarf (100-130 kWh/(m²a)); Kosten 6 €/m²; entspricht EnEV-Mindestanforderungen.
E: Energiebedarf (130-160 kWh/(m²a)); Kosten 7 €/m²; oft Einfamilienhäuser oder sanierte Altbauten.
F: Energiebedarf (160-200 kWh/(m²a)); Kosten 9 €/m²; vollständig sanierte Altbauten.
G: Energiebedarf (200-250 kWh/(m²a)); Kosten 11 €/m²; teilweise modernisierte Altbauten.
H: Sehr hoher Energiebedarf (>250 kWh/(m²a)); Kosten ≥13 €/m²; unsanierte Altbauten oder denkmalgeschützte Gebäude.
Die Energieeffizienzklassen für Gebäude, die im Energieausweis aufgeführt sind, reichen von A+ (höchste Effizienz, grün) bis H (niedrigste Effizienz, rot). Die Einstufung basiert auf dem Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh pro Quadratmeter pro Jahr (kWh/(m²a)) sowie den geschätzten jährlichen Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche in Euro.
Welche Bedeutung haben die Begriffe "Primärenergiebedarf" und "Endenergiebedarf" in meinem Energieausweis?
Der Energieausweis verwendet zwei wichtige Kennwerte zur Beurteilung der Energieeffizienz eines Gebäudes:
Primärenergiekennwert (PE-Kennwert):
- Umfasst den gesamten Energieaufwand, einschließlich Gewinnung, Transport und Verarbeitung des Energieträgers
- Berücksichtigt die komplette Energiekette von der Quelle bis zur Nutzung im Gebäude (z.B.: Öl, Gas, Holz)
- Wichtig für die Bewertung der Umweltauswirkungen und des Klimaschutzbeitrags
Endenergiekennwert:
- Bezieht sich nur auf die im Gebäude tatsächlich verbrauchte Energie
- Berücksichtigt nicht die Verluste bei Gewinnung und Bereitstellung des Energieträgers
- Fokussiert auf die Effizienz der Energienutzung innerhalb des Gebäudes, beispielsweise der Einsatz von Holz als nachwachsender Rohstoff oder Solarenergie als erneuerbare Energie
Der Hauptunterschied liegt in der Betrachtungsweise: Der PE-Kennwert betrachtet die gesamte Energiekette, während der Endenergiekennwert sich auf den Verbrauch vor Ort konzentriert. Die Wahl zwischen beiden hängt von Faktoren wie Nachhaltigkeit der Energiequellen und Gesamteffizienz des Gebäudes ab.