Erzeugungsanlagen
Ihre Eigenerzeugungsanlage
Angeschlossen ans Verteilnetz der Stadtwerke Herne
Errichtung und Genehmigung | Leitfaden
Die Stadtwerke Herne empfehlen, bei der Errichtung der Erzeugungsanlage nach dem Leitfaden für Eigenerzeugungsanlagen mit Übersichtsschaltplan vorzugehen.
Meldung Photovoltaikanlage an die Bundesnetzagentur
Anlagenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, sich und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu registrieren.
Anmeldung und Rückabwicklung EEG-Direktvermarktung
Wenn Sie Strom aus regenerativen Quellen vermarkten möchten, müssen Sie das anmelden.
Veröffentlichungen gemäß §77 EEG
Nach § 77 EEG 2017 sind die Übertragungsnetzbetreiber (für das Netzgebiet der Stadtwerke Herne AG: Amprion GmbH) verpflichtet, die EEG-Angaben auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Dementsprechend werden der EEG-Bericht und der EEG-Jahresabschluss ab dem Jahresabschluss 2017 hier nicht mehr zur Verfügung gestellt.
EEG-Bericht
Nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 (früher § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, auf Ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach §§ 70 - 74 EEG 2014 dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
Zu den Berichten der Stadtwerke Herne AG:
EEG-Jahresabschluss
Die Stadtwerke Herne AG sind nach § 77 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 verpflichtet, Angaben zu den im Verteilnetz angeschlossenen EEG-Anlagen im Internet zu veröffentlichen. Die veröffentlichte Liste beinhaltet die Information über die Bezeichnung der Vergütungskategorie, die Energieträger, das Datum der Inbetriebnahme, die Vergütung nach EEG, die vermiedene Netznutzung und die Jahresarbeit der EEG-Einspeisung.
EEG-Jahresabschluss 2015 Teil 1