Errichtung und Genehmigung von Photovoltaik-Eigenerzeugungsanlagen

In Zeiten der Dekarbonisierung und steigenden Strompreisen, ist eine eigene Energieversorgung ganz am Puls der Zeit. Mit einer Photovoltaikanlage können Sie einen Beitrag zur Energiewende leisten.  

 

Für die Anschaffung und die Inbetriebnahme sind hierbei einige Dinge zu beachten, die wir Ihnen im nachfolgenden Text gerne erläutern möchten. 

Anmeldung einer PV-Anlage

Nach der Planung durch das Fachunternehmen muss die Anlage beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Dies erfolgt im Versorgungsgebiet Herne durch das Netzanschlussportal der Stadtwerke Herne AG. Dort müssen Sie sich registrieren und dann die Anlage anmelden. - Anlagen unter 30 kWp können mit einer sofortigen Genehmigung per E-Mail rechnen. Geht die Anlage über den Wert von 30 kWp hinaus, so ist eine netztechnische Prüfung erforderlich.  

Zum Netzanschlussportal

Bauausführung und Inbetriebnahme

Nach Erhalt der Genehmigung durch den Verteilnetzbetreiber (VNB), kann die Photovoltaikanlage gebaut werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Elektroinstallation den Vorgaben der Technischen Richtlinie VDE AR-N 4100 bzw. VDE AR-N 4110 im Bereich der Mittelspannung entsprechen muss. Ihr Solateur, bzw. Ihr Elektrofachunternehmen werden Sie hierbei gerne beraten.  

 

Nach Fertigstellung der Anlage, stellt Ihr Solateur oder Ihr Elektroinstallateur einen Inbetriebsetzungsantrag über das Installateur-Portal der Stadtwerke Herne AG und vereinbart einen Termin für einen Zählerwechsel und eine Inbetriebnahme der Anlage.  

Zum Installateursportal

Anmeldung im Marktstammdatenregister

Wenn Ihre Anlage in Betrieb ist, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Diese Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt nicht durch die Stadtwerke Herne AG.  

 

Nach erfolgtem Aufbau der Anlage in unserem System, erhalten Sie eine Info-Mail mit Ihrer Vertragskontonummer, Ihrer Abschlagszahlung sowie den für Sie geltenden Vergütungssätzen und noch einige Information rund um Ihre Einspeisung. 

Zum Marktstammdatenregister

Vergütung der eingespeisten Mengen

Die Vergütung der nicht verbrauchten Energie, erfolgt gemäß dem Gesetz zum Ausbau Erneuerbaren Energien (EEG). Diese wird in monatlichen Abschlägen auf Ihr Konto überwiesen. Am Ende eines Jahres, teilen Sie bitte den Zählerstand der Einspeisung (Register 2.80 auf Ihrem Zwei-Richtungs-Zähler) unter Angabe der Zählernummer unter Messwerte-Einspeisung@evu-zaehlwerk.de mit. Daraufhin wird die eingespeiste Energiemenge, mit der bereits in Abschlägen gezahlten Vergütung verrechnet.  

Wir sind für Sie da!

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