Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur
Anlagenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, sich und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu registrieren.
Wann ist der beste Zeitpunkt zur Registrierung meiner Photovoltaikanlage?
- Die Frist beträgt einen Monat ab erfolgter Inbetriebnahme.
- Die Meldung am besten am Tag der Inbetriebnahme vornehmen: das Datum der Inbetriebnahme muss verbindlich angegeben werden.
- Keine Meldungen vor der Inbetriebnahme.
- Erst nach erfolgreicher Registrierung können Abschläge auf die Vergütung bzw. Einspeisevergütungszahlungen erfolgen.
Weitere Pflichten für Anlagenbetreiber entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuellen EEG.
Wichtig: Für das Nichtbeachten von Pflichten sieht das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) verschiedene Sanktionen vor, die von einer prozentualen Absenkung bis zum vollständigen Wegfall der Einspeisevergütung für den Zeitraum der Pflichtverletzung führen können!
Senden Sie Nachweise zur Registrierung im Marktstammdatenregister bitte per E-Mail an:
netzcenter@stadtwerke-herne.de
Portal und nützliche Links:
www.marktstammdatenregister.de
www.marktstammdatenregister.de/Registrierungshilfe