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Ersatzversorgung

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Ersatzversorgung

Bei der Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger sichergestellt.

Die Stadtwerke Herne AG führen im Netzgebiet Herne die Ersatzversorgung mit Strom und Gas durch, entsprechend § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Ersatzversorgung für Strombezug ohne Liefervertrag

 

 

  • Strom aus dem Niederspannungsnetz ohne Liefervertrag im Netzgebiet Herne
  • Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005
  • Bezug für maximal 3 Monate
  • Durchführung durch die Stadtwerke Herne AG, Ihrem Grundversorger
  • Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Herne AG

 

Alle Unterlagen erhalten Sie auf dieser Seite zum Herunterladen.

Ersatzversorgung für Bezug von Erdgas ohne Liefervertrag

Richtlinien zur Ersatzversorgung mit Erdgas durch die Stadtwerke Herne

  • Erdgas aus dem Niederdrucknetz ohne Liefervertrag im Netzgebiet Herne
  • Gemäß §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005
  • Bezug für maximal 3 Monate
  • Durchführung durch die Stadtwerke Herne AG, Ihrem Grundversorger
  • Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Herne AG

 

Alle Unterlagen erhalten Sie auf dieser Seite zum Herunterladen.

Unsere Kundencenter:

KundenCenter Herne
Berliner Platz 9
44623 Herne
Terminvereinbarung Herne

 

KundenCenter Wanne-Eickel
Hauptstraße 263
44649 Herne
Terminvereinbarung Wanne-Eickel

 

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Unsere Servicenummer:
02323 592-555
(Mo-Fr 7.30 – 20.00 Uhr; Sa 9.00 – 13.00 Uhr)

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