GEIG für bestehende Nichtwohngebäude
Ladepunkt-Pflicht bei Parkplätzen
Für Parkflächen von Nichtwohngebäuden heißt es ab 2025: Bei mehr als 20 Stellplätzen müssen sie eine E-Lademöglichkeit bieten. Wir erklären Ihnen, was dabei genau gilt und wie Sie sich Zuschüsse sichern.
Um den Klimaschutz voranzubringen, sollen spätestens 2030 bis zu zehn Millionen Elektrofahrzeuge über die Straßen rollen. Mit dem Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) möchte der Bund deshalb mehr Tempo beim Ausbau von Ladepunkten machen. Seit 2021 regelt das Gesetz bereits, dass bei Neubauten und Renovierungen Ladestationen auf Parkflächen eingerichtet werden. Ab dem 1. Januar 2025 ist auch für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt Pflicht. Für Eigentümer mehrerer Nichtwohngebäude gilt: Sie können die Strom-Tankstellen auch an einem oder an ausgewählten Gebäuden bündeln.
Mehrwert für Mitarbeiter
Nicht unter die GEIG-Regelung fallen Inhaber kleinerer oder mittlerer Unternehmen (Definition siehe Infokasten). Und zwar dann, wenn sie ihre Gebäude größtenteils selbst nutzen. „Dennoch lohnt sich auch für sie oft eine eigene Ladestation“, erklärt Christian Tollkamp vom SMART-TEC-Team der Stadtwerke Herne. „Zum einen wertet sie die Klimabilanz und das Image des Unternehmens auf. Zum anderen bietet sie einen Mehrwert für Mitarbeitende und Kunden, die vor Ort ihr E-Auto laden können.“
Förderung vom Land NRW
Jetzt in eine Ladestation zu investieren ist außerdem finanziell interessant, denn aktuell gibt es wieder Zuschüsse: Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen seines Förderprogramms Progres.NRW Mittel für öffentliche und nichtöffentliche E-Tankstellen bereit. Voraussetzung ist, dass die Ladepunkte mit Ökostrom beliefert werden. Alternativ kann der Strom auch aus einer PV-Anlage vor Ort stammen, die mindestens 2 kW Leistung pro Ladepunkt hat.
Maßgeschneiderte Lösung
Wer eine Ladestation installieren möchte, kann sich gern an die Stadtwerke wenden. „Wir beraten Sie individuell und entwickeln eine Lösung, die auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist – bei Bedarf auch in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage“, sagt Christian Tollkamp. „So sind Sie bei der Elektromobilität zukünftig optimal aufgestellt.“
Ihr Ansprechpartner
SMART TEC
Tel.: 02323 592–1234
christian.tollkamp@stadtwerke-herne.de
Alle Infos rund um unsere Ladeinfrastruktur finden Sie auf der SMART-TEC-Website.
Was sind kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)?
Laut EU-Empfehlung 2003/361:
- Das Unternehmen beschäftigt weniger als 250 Personen und
- erwirtschaftet einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro. Alternativ weist es eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aus.
Falls das Unternehmen zu einer größeren Gruppe gehört: Je nach Beteiligungshöhe müssen dann auch Mitarbeiterzahl und Umsatz/Bilanzsumme der Gruppe berücksichtigt werden.
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