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Elektro-Lkw

Jetzt schnell Förderung sichern!

 

Schwere Nutzfahrzeuge sollen bald klimafreundlich über die Straßen rollen. Dafür stehen aktuell zwei Fördertöpfe für den Kauf von Elektro- und Brennstoffzellen-Lkw sowie für Ladeinfrastruktur bereit. Wir haben die wichtigsten Infos zu Details und Antrags-Deadlines.

 

Die Umstellung auf E-Lkw lohnt sich – und wird vom Land Nordrhein-Westfallen aktuell bis Mitte Oktober unterstützt. Das Förderprogramm bezuschusst Kauf und Leasing emissionsfreier Lkw ab zwölf Tonnen mit insgesamt 15 Millionen Euro. Unternehmen und Kommunen mit einem Standort in NRW können sich noch bis zum 16. Oktober 2024 um eine Förderung bewerben.

 

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Gefördert werden Lkw (N3) mit batterieelektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb.
  • Die Lkw müssen in Nordrhein-Westfalen zugelassen sein. Mindestens 50 Prozent ihrer Jahresfahrleistung muss hier stattfinden.
  • Förderfähig ist der Aufpreis des emissionsfreien Lkw gegenüber dem Preis des fossil angetriebenen Lkw. 
  • Das Land NRW übernimmt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag beträgt bis zu 300.000 Euro pro Fahrzeug und maximal 500.000 Euro pro eigenständigem Unternehmen.
  • Beim Leasing gewährt es einen Zuschuss maximal bis zur Höhe der im Leasingvertrag festgelegten Anzahlung

 

Neue Förderrunde für Ladeinfrastruktur
Für die Ladeinfrastruktur gibt es zur Zeit wieder Zuschüsse vom Bund: Er hat eine neue Förderrunde im Programm „Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen“ gestartet. Unternehmen und Kommunen können zurzeit wieder Anträge einreichen. Dieses Programm ist unbefristet und läuft so lange, bis alle bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind. 

 

Das bietet die Förderung:

  • Förderfähig sind Ausgaben für den Kauf und die Installation von nicht öffentlich zugänglichen Schnellladepunkten samt Netzanschluss. Errichtet werden dürfen sie nur auf betrieblich selbst genutzten Flächen in Deutschland. 
  • Die Schnelladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW besitzen und mit Gleichstrom (DC) aufladen. 
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt. Er hängt von der maximalen Ladeleistung des Ladepunktes ab. Mit einem Fördergesuch können beliebig viele Ladepunkte beantragt werden.
  • Kleine und mittlere Unternehmen bekommen 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Großunternehmen erhalten 20 Prozent.

 

Stadtwerke unterstützen bei Ladesäulenplanung
Bei der Planung und Installation von E-Ladesäulen stehen Ihnen die Stadtwerke Herne gerne zur Seite. „Zu unserem Service gehört neben einer detaillierten Bedarfsanalyse auch die Prüfung der technischen Voraussetzungen“, erläutert Christian Tollkamp vom Vertrieb Energiedienstleistungen der Stadtwerke. Außerdem kümmern sich die Stadtwerke um die Abwicklung sämtlicher Formalien bis hin zur Anmeldung beim Netzbetreiber. „Gerne können Sie Termine zur Beratung oder zur Standortanalyse mit uns vereinbaren“, so Tollkamp. „Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter.“ 


Ihr Ansprechpartner
Christian Tollkamp
Tel.: 02323 592 – 345
christian.tollkamp@stadtwerke-herne.de

 

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