Smart Metering
Intelligente Messgeräte für Energie
Energie intelligent messen
Die Energieversorgung wird digitaler – und damit auch moderner.
Betrifft mich das?
- Das will das Gesetz (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG): Alle Stromkunden in Deutschland erhalten bis 2032 ein neues, modernes Messgerät.
- Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung sind ebenfalls betroffen.
- Die Stadtwerke Herne kündigen den Einbau mindestens drei Monate im Voraus schriftlich an.
Was sind Smart Meter?
Energiesysteme werden immer komplexer. Um diese zukünftig besser steuern zu können, helfen sogenannte Smart Meter. Das sind moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme Daten übertragen und miteinander verknüpfen. So kann in Zukunft der Strom-, Wärme- und Verkehrssektor effizient aufeinander abgestimmt werden.
2032? 2023! Wir geben Gas für moderne Messgeräte in Herne
Das Gesetz lässt den Messstellenbetreibern Zeit bis 2032. Die Stadtwerke Herne setzen sich für den vollständigen Ausbau moderner Zählertechnik bis 2023 ein. Das Ziel: moderne und komfortable Messeinrichtungen für Herne.
FAQ Smart Metering
Was ist das Ziel von Smart Metering?
Durch die Einführung intelligenter Messsysteme sollen die Ziele der Energiewende erreicht werden. Daher gibt es auch eine gesetzliche Verankerung (MsbG) dazu, laut dieser bis zum Jahr 2032 alle Stromkunden in Deutschland mit modernen Messgeräten ausgestattet sein sollen.
Welches moderne Messgerät erhalte ich?
Es gibt unterschiedliche, auf den jeweiligen Bedarf und Verbrauch abgestimmte Messgeräte. Welches smarte Messgerät für Sie geeignet ist, hängt von Ihrem jährlichen Stromverbrauch und der installierten Leistung ab. Ihr Anlagenbetreiber wählt das passende Messgerät für Sie aus. Sie haben dennoch die Möglichkeit, individuell ein intelligentes Messsystem zu wählen.
Welche Arten von modernen Messgeräten gibt es?
Man unterscheidet zwischen „modernen“ und „intelligenten“ und Messeinrichtungen.
Wann erhalte ich eine moderne Messeinrichtung?
- Jahresverbrauch < als 6.000 Kilowattstunden
- Installierte Leistung < 7 Kilowatt für Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung
Wann erhalte ich eine intelligente Messeinrichtung?
- Jahresverbrauch > 6.000 Kilowattstunden
- Installierte Leistung > 7 Kilowatt für Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung
- Generell als Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, z.B. Wärmepumpen, Wärmespeicher oder Elektroladesäulen
Welche Vorteile habe ich als Kunde?
- Fernauslesbarkeit (keine Vor-Ort-Ablesung mehr notwendig)
- Verbrauchstransparenz (die Online-Visualisierung zeigt Ihren Verbrauch ab dem jeweiligen Vortag in Viertelstundenwerten an)
Was passiert mit meinem alten Zähler nach dem Tausch gegen ein modernes Messgerät?
Ihr alter Zähler wird durch die Stadtwerke Herne oder Ihren grundzuständigen Messstellenbetreiber ausgebaut und fachgerecht entsorgt.
Verträge der Stadtwerke Herne nach dem MsbG
Das MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) regelt seit 2016 den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen, unter anderem die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MsbG hat grundsätzlich jeder Messstellenbetreiber (Msb) mit Anschlussnutzern (Letztverbraucher und EEG-/KWK-Anlagenbetreiber) bzw. in den Fällen des § 6 MsbG mit Anschlussnehmern einen Vertrag über die Durchführung des Messstellenbetriebs zu schließen. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für den Stromsektor und nur für die Durchführung des Messstellenbetriebs mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Der Messstellenvertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer kommt gemäß § 9 Abs. 3 MsbG dadurch zustande, dass der Anschlussnutzer nach der Installation einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems (weiterhin) Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt – und zwar zu den auf dieser Website veröffentlichten Bedingungen.
Die Messstellenverträge der Stadtwerke Herne finden Sie hier unten:
Preise für moderne Messgeräte
Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messgeräte, zum Beispiel Smart Meter, müssen laut MsbG bis spätestens 2032 in allen Haushalten Deutschlands vorhanden sein. Das hat viele Vorteile, wie zum Beispiel vereinfachtes Ablesen von Zählerständen. Die Stadtwerke Herne kündigen den Einbau mindestens drei Monate im Voraus an.
Informationen zum Datenschutz sowie aktuelle Preise der Stadtwerke Herne für moderne Messgeräte finden Sie hier unten:
Preise für Zusatzleistungen
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG werden separat berechnet. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte entnehmen Sie dem Preisblatt.
Zu den Preisen für Zusatzleistungen