Veröffentlichungspflichten
Strom
Veröffentlichungspflichtige Angaben auf einem Blick
Hier finden Sie alle veröffentlichungspflichtigen Angaben der Stadtwerke Herne gemäß StromNEV und StromNZV.
Mehr- oder Mindermengen
Die Abrechnung der jährlichen Abweichung, Jahresmehr- oder Jahresmindermengen, zwischen der im Lastprofil vorgesehenen und der tatsächlich verbrauchten Energie von Entnahmestellen ohne registrierende 1/4-h-Leistungsmessung, erfolgt auf Grundlage der Strom Netzzugangsverordnung § 13 (StromNZV).
Veröffentlichung im Internet zum Gebrauchmachen | Ziffer 5
Die Stadtwerke Herne AG machen Gebrauch von der Regelung gemäß Ziffer 5 des Beschlusstenors der Bundesnetzagentur zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (BK6-06-009). Es besteht die Möglichkeit, abweichende Datenformate und Prozesse zu vereinbaren.
Veröffentlichung im Internet zum Gebrauchmachen | Ziffer 6
Die Stadtwerke Herne AG machen Gebrauch von der Regelung gemäß Ziffer 6 des Beschlusstenors der Bundesnetzagentur zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (BK6-06-009).
Die Stadtwerke Herne AG versichern, dass übrige Lieferanten die entsprechenden Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und mit gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt bekommen.