Veröffentlichungspflichten
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Veröffentlichungspflichtige Angaben auf einem Blick

Hier finden Sie alle veröffentlichungspflichtigen Angaben der Stadtwerke Herne gemäß StromNEV und StromNZV.

Mehr- oder Mindermengen

 

Die Abrechnung der jährlichen Abweichung, Jahresmehr- oder Jahresmindermengen, zwischen der im Lastprofil vorgesehenen und der tatsächlich verbrauchten Energie von Entnahmestellen ohne registrierende 1/4-h-Leistungsmessung, erfolgt auf Grundlage der Strom Netzzugangsverordnung § 13 (StromNZV).

Jahrespreise für Mehr-/Mindermengen


Veröffentlichung im Internet zum Gebrauchmachen | Ziffer 5

Die Stadtwerke Herne AG machen Gebrauch von der Regelung gemäß Ziffer 5 des Beschlusstenors der Bundesnetzagentur zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (BK6-06-009). Es besteht die Möglichkeit, abweichende Datenformate und Prozesse zu vereinbaren.


Veröffentlichung im Internet zum Gebrauchmachen | Ziffer 6

Die Stadtwerke Herne AG machen Gebrauch von der Regelung gemäß Ziffer 6 des Beschlusstenors der Bundesnetzagentur zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (BK6-06-009).

Die Stadtwerke Herne AG versichern, dass übrige Lieferanten die entsprechenden Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und mit gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt bekommen.


Unsere Kundencenter:

KundenCenter Herne
Berliner Platz 9
44623 Herne
Terminvereinbarung Herne

 

KundenCenter Wanne-Eickel
Hauptstraße 263
44649 Herne
Terminvereinbarung Wanne-Eickel

 

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