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Strom

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Entgelte Netzzugang Strom

Sie möchten Zugang zum Stromnetz der Stadtwerke Herne?

 

Hier finden Sie alle Informationen für Ihren Netzzugang – unkompliziert nach den Richtlinien der Regulierungsbehörde.

 

Haftungsausschluss

Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Stadtwerke Herne AG ausgeschlossen. Die Stadtwerke Herne AG behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.

Individuelle Netzentgelte

Nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) sind individuelle Netzentgelte für Letztverbraucher im Fall einer „atypischen“ Netznutzung möglich. Das ist der Fall, wenn der Höchstlastbeitrag vorhersehbar erheblich abweicht.

Letztverbraucher im Netzgebiet der Stadtwerke Herne mit (bei der Regulierungskammer NRW angezeigten) individuellem Netzentgelt:

Preise für Mehr- und Mindermengen

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt auf Grundlage von § 13 Abs. 3 StromNZV (Stromnetzzugangsverordnung).

 

Jahrespreise für Mehr-/Mindermengen


Wiederverkäufernachweis und Erlaubnisschein