Netzzugang
Strom
Sie möchten Zugang zum Stromnetz der Stadtwerke Herne?
Entgelte Netzzugang Strom
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Hier finden Sie alle Informationen für Ihren Netzzugang – unkompliziert nach den Richtlinien der Regulierungsbehörde.
Haftungsausschluss
Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Stadtwerke Herne AG ausgeschlossen. Die Stadtwerke Herne AG behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.
Individuelle Netzentgelte
Nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) sind individuelle Netzentgelte für Letztverbraucher im Fall einer „atypischen“ Netznutzung möglich. Das ist der Fall, wenn der Höchstlastbeitrag vorhersehbar erheblich abweicht.
Letztverbraucher im Netzgebiet der Stadtwerke Herne mit (bei der Regulierungskammer NRW angezeigten) individuellem Netzentgelt:
Preise für Mehr- und Mindermengen
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt auf Grundlage von § 13 Abs. 3 StromNZV (Stromnetzzugangsverordnung).
Musterverträge
Netznutzungs- sowie Lieferantenrahmenvertrag
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Netzanschlussvertrag Mittelspannung