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Netzstrukturdaten der Stadtwerke Herne

Netzengpässe

Nach § 15 Abs. 5 StromNZV (Stromnetzverordnung) müssen die Stadtwerke Herne AG, als Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen, Engpässe im Netz veröffentlichen:

  • Netzengpässe sind im Netzgebiet zurzeit nicht vorhanden.

 

Differenzbilanzierung gemäß § 12 Abs. 3 StromNZV

Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis zu führen, der ausschließlich die Abweichung der Gesamtheit der Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100 000 Kilowattstunden oder einer individuell festgelegten anderen Grenze nach den Absätzen 1 und 2 von dem prognostizierten Verbrauch dieser Letztverbraucher erfasst. In dem Differenzbilanzkreis dürfen keine Letztverbraucher bilanziert werden.

 

Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, die Ergebnisse der Differenzbilanzierung jährlich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

 

Nachfolgend finden Sie Allgemeines zu den Strukturdaten und Veröffentlichungspflichten der Stadtwerke Herne zum Download, sowie die Netzverluste und Beschaffungkosten.

Netzverluste und Beschaffungskosten

Strukturdaten und Veröffentlichungspflichten