Netzanschluss
Strom
Eigenheim geplant? Infos zur Stromversorgung durch alle Bauphasen
Woher bekomme ich den Strom während der Bauphase? Welche Anträge müssen gestellt werden, damit ich möglichst schnell mit Strom versorgt bin und einziehen kann? Auf dem Weg ins Traumhaus gibt es viele Dinge zu klären. Die Stadtwerke Herne unterstützen Sie bei Ihrem Bauvorhaben. Mit Antworten auf Ihre Fragen, wertvollen Tipps, Infos und Unterlagen. Kostenlos und, falls Sie wünschen, gerne auch persönlich.
Wichtig für Ihre Zeitplanung von Baumaßnahmen
Die Zeiträume für die Ausführung von Anschlüssen und Baumaßnahmen im Netzbetrieb Strom ist derzeit erhöht!
- Vorlauf für die Anschlusserstellung: ca. zwölf Wochen
- Bearbeitungszeit für Anträge und Angebote: ca. vier Wochen
Auf dem Weg ins Eigenheim? Planungshilfen für Bauherren hier downloaden
Die Stadtwerke Herne haben speziell für Bauherren detaillierte Infos zusammengestellt. Damit Sie gut angeschlossen durch jede Phase Ihres Bauvorhabens kommen.
Bedingungen für den Netzzugang Strom in Herne für „Letztverbraucher“
Im Netzgebiet Herne gelten folgende Allgemeine Bedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und die Anschlussnutzung.
Öffentliche Bekanntgabe der Stadtwerke Herne AG gemäß § 29 Abs. 1 NAV
Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, BGBl. I 2006, S. 2477 / 2485 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
stwh Installateur-Portal
Installateurportal der Stadtwerke Herne: Inbetriebsetzung von Strom schnell & zielgerichtet
Die Stadtwerke Herne machen es dem Handwerk leicht. Im Installateur-Portal können Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) unter anderem online den Auftrag zur Inbetriebsetzung Strom (Zählerantrag) stellen.
Vorteile Installateurportal
- Inbetriebsetzungsanträge Gas (I-Anträge) stellen
- I-Anträge verwalten
- erleichtert die Antragsstellung für gleichartige Installationen
Melden Sie sich am besten gleich an! Übrigens: Sie benötigen eine digitale Kopie Ihres Installateurausweises für die Registrierung. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie das Portal sofort nutzen.
Ihr Ansprechpartner zur Inbetriebsetzung von Strom und dem Installateurportal
Ihr Ansprechpartner zur Inbetriebsetzung von Strom und dem Installateurportal
Technische Mindestanforderungen und Anschlussbedingungen
Die Technischen Anschlussbedingungen beschreiben die technischen Voraussetzungen, die für einen Anschluss an das Stromnetz erfüllt sein müssen. Die grundsätzlichen Anschlussrichtlinien werden durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) herausgegeben. Diese gelten gemeinhin als “Anerkannte Regeln der Technik”. Diese Regeln sind für Anschlüsse in den jeweiligen Spannungsebenen (Niederspannung und Mittelspannung) definiert. Da diese Richtlinien allerdings sehr allgemein gehalten sind und die technischen Voraussetzungen in allen Netzen etwas unterschiedlich sind, haben die Netzbetreiber Ergänzungen zu den einzelnen Richtlinien erarbeitet und die Vorgaben für den Netzzugang auf das jeweilige Netz abgestimmt.
Diese Technischen Mindestanforderungen und Anschlussbedingungen sollten die Grundlage einer jeden Planung für den Aufbau einer Elektrischen Anlage bilden und müssen zwingend eingehalten werden, um einen Netzzugang zu erhalten.
Die Technischen Anschlussbedingungen für das Netz der Stadtwerke Herne AG entsprechen in der Niederspannung dem Musterwortlaut BDEW TAB Niederspannung 2023 V 2.0, sowie in der Mittelspannung der VDE-AR-N 4110 und den Ergänzenden Bedingungen zur VDE AR-N 4100 und 4110.
Niederspannung
Der Netzbetreiber Stadtwerke Herne AG legt zur Zeit keine über die technischen Anwendungsregeln des VDE (TAR) hinausgehenden technischen Mindestanforderungen i.S.d § 19 Abs. 1 EnWG fest. Bei den TAR des VDE handelt es sich derzeit vor allem um die VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120.
Mittelspannung
Der Netzbetreiber Stadtwerke Herne AG legt zur Zeit keine über die technischen Anwendungsregeln des VDE (TAR) hinausgehenden technischen Mindestanforderungen i.S.d § 19 Abs. 1 EnWG fest. Bei den TAR des VDE handelt es sich derzeit vor allem um die VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120.
Musterwortlaut BDEW TAB Niederspannung 2023 V 2.0
Der Netzbetreiber Stadtwerke Herne AG orientiert sich für die vom BMWK geforderte Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen an den Musterwortlaut des BDEW.
Hier finden Sie den BDEW-Musterwortlaut TAB 2023 Niederspannung V 2.0 zm Download.
Ergänzende Bedingungen
Hier finden Sie Ergänzende Bedingungen zur VDE AR-N 4100 und 4110 zum Download.
Hinweise:
Download Infoblatt "Technische Hinweise zum Hausanschluss
Netzanschlusskosten
Die Kosten für Herstellung sowie Änderung des Netzanschlusses richten sich nach einem individuell kalkulierten Angebot.