Musterrechnung PV-Anlage
Anlagenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, ihrem Verteilnetzbetreiber Stadtwerke Herne AG bis spätestens zum 28.02. des jeweiligen Folgejahres die Jahresabrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr zur Verfügung stellen.
Was muss ich beachten bei der Abrechnung für meine Photovoltaik-Anlage?
- Da eine Anlage im Zweifel unterjährig in Betrieb genommen worden ist, bezieht sich im ersten Jahr der Abrechnungszeitraum auf das Datum der Inbetriebsetzung (also nicht 01.01.) bis zum 31.12.
- Für den Anfangszählerstand (Zählerstand alt) beachten Sie bitte das Datum des Einbaus Ihres Einspeisezählers und eventuell des Erzeugungszählers.
- Für eine zügige Abrechnung freuen wir uns über die Übersendung der Rechnung zum jeweiligen Jahresanfang.
Tipp:
- Machen Sie uns gern einen Vorschlag für die künftige monatliche Abschlagshöhe auf Ihrer Abrechnung.
- Nutzen Sie gerne für das erstmalige Erstellen der Rechnung unser Muster. Dieses kann jedoch nicht jede Fallgestaltungen abdecken! Bitte individualisieren Sie dann Ihre Rechnung durch Ergänzungen oder Streichungen.
Wichtig: Für das Nichtbeachten von Pflichten sieht das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) verschiedene Sanktionen vor, die von einer prozentualen Absenkung bis zum vollständigen Wegfall der Einspeisevergütung für den Zeitraum der Pflichtverletzung führen können!